Bildungsgang:

Fachschule für Bautechnik

Abteilungsleiter.......: OStR D. Knellesen
Bildungsgangleiterin..: StDin H. Schwäbe


 



LEISTUNGSKONZEPT

nach dem DQR für die

Fachschule für Bautechnik





zum Schulprogrammübersicht der Fachschule


Leistungskonzept - Jahresübersicht

Die Leistungsbewertung in der Fachschule erfolgt durch Klausuren (KA) und sonstige Leistungen (SL). In der nachstehenden Tabelle sind Art und Umfang der Leistungsnachweise im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) sowie dem Schulgesetz (SchulG) dargestellt.

Art und Form der zu erbringenden Leistungen (nach DQR):
Fachkompetenz: Wissen & Fertigkeiten
Personale Kompetenz: Selbständigkeit & Sozialkompetenz

Leistungsarten (Übersicht):

Klausuren (KA):
Aufgaben, die das Wissen und die Fertigkeiten überprüfen.
Sonstige Leistungen (SL):
Aufgaben, die
a) die Selbständigkeit überprüfen, z.B. in Form von

  • Referaten, Ausarbeitungen , Heftführung,
  • mündliche Mitarbeit

b) die Sozialkompetenz überprüfen, z.B. in Form von:

  • bewerteten Gruppenleistungen,
  • teamorientierte Aufgaben, u.ähnl.




Die Bewertung erfolgt in allen Fächern nach dem Beschluss der Bildungsgangkonferenz vom 05. Juni 2008::

100 - 92 %=1 (sehr gut)
91 - 78 %=2 (gut)
77 - 64 %=3 (befriedigend)
63 - 50 %=4 (ausreichend)
49 - 25 %=5 (mangelhaft)
24 - 0 %=6 (ungenügend)

(In begründeten Fällen kann von diesem Notenschlüssel geringfügig abgewichen werden)

Hinweis:

Gemeinschaftliche Leistungen (z.B. Gruppenarbeiten) werden auf drei Ebenen von den Lehrkräften bewertet:
der Prozess (individuelle Note)
die Präsentation (individuelle Note)
das Produkt (gemeinsame Note für die Gruppe)
Die Gesamtnote ergibt sich hieraus.

Bei mangelhaften Leistungen ist ein Beratungstermin mit den betreffenden Lehrern zu vereinbaren, in dem die individuelle Förderung festgelegt wird.







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Leistungsnachweise (Übersicht):


Leistungsbewertung (Übersicht)

Unterstufe
1. Ausb.jahr

Oberstufe
2. Ausb.jahr

KA

SL

KA

SL

Fachrichtungsbezogener Bereich
Bauplanungstechnik
5 9 5 9
Baukonstruktionstechnik
9 9 6 9
Baubetrieb
2 4 2 4
Projektarbeit
1
Fachrichtungsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation
siehe Leistungskonzept Obligatorik
Politik/Gesellschaftslehre
Fremdsprache: Englisch
Betriebs- und Personalwirtschaft
Differenzierungsbereich
Mathematik
siehe Leistungskonzept Obligatorik
Mathematik-Fachhochschulreife*
Baubiologie
   
* siehe Beschluss der Fachkonferenz Mathematik

    Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zugrunde gelegt:

     1    (sehr gut)  wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
  2   (gut)  wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  3   (befriedigend)  wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  4   (ausreichend)  wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  5   (mangelhaft)  wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die
   notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben
   werden können.
  6   (ungenügend)  wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse
   so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

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Allgemeine Regelungen zur Leistungsbewertung

Klassenarbeitstermine

Die Termine von Klausuren werden mindestens eine Woche vorher angekündigt. In jedem Fach werden Ihnen die Kriterien für die Leistungsanforderungen vor dem Leistungsnachweis bekannt gegeben.
Der Notenschlüssel wird Ihnen mitgeteilt

Kommentare zu Ihren Leistungen.

Leistungskommentare unter Klausuren enthalten individualisierte Arbeitshilfen. Alternativ gibt Ihnen die Lehrkraft im persönlichen Gespräch die notwendigen Hinweise .

Sonstige Leistungen (SL)

Sie werden vom jeweiligen Fachlehrer darüber informiert, welche Sonstigen Leistungen Sie in welcher Form aus dem Bereich der Personalen Kompetenz erbringen müssen. Die Bewertungskriterien teilt Ihnen die Lehrperson mit. Grundsätzlich sind Klausuren und Sonstige Leistungen bei der Zensurenermittlung gleichwertig zu gewichten.

Versäumnisse und Entschuldigungen

Entschuldigungen müssen zeitnah eingereicht werden und in jedem Fall von dem Ausbildungsverantwortlichen des Betriebes unterschrieben sein. Unentschuldigte Versäumnisse bei Leistungsnachweisen werden mit der Note „ungenügend" bewertet

Nachholen von Leistungsnachweisen

Die nachträgliche Leistungsfeststellung muss nicht durch einen einheitlichen Nachschreibetermin erfolgen.
Wenn im Rahmen des normalen Unterrichts eine Leistungsüberprüfung möglich ist, bzw. Hilfsmittel benötigt werden, die im zentralen Nachschreibetermin nicht vorhanden sind (Rechner, Laborausstattung usw.), kann der Lehrer die nachträgliche Leistungsüberprüfung individuell gestalten (z.B. Fachgespräch).

"Koffernoten"

Die Fächer des fachrichtungsübergreifenden Bereichs (außer Englisch) werden mit dem Ende des 1. Ausbildungsjahres abgeschlos-sen. Die erreichten Noten kommen auf das Abschlusszeugnis und sind für die Zulassung zum Examen relevant. Außerdem werden sie mit Ausnahme von „Betriebs- und Personalwirtschaft“ auch zur Bildung der FHR-Durchschnittsnote herangezogen.


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