Fachschule für TechnikPrüfungsverfahren |
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Prüfungsverfahren - Fachschulexamen
Abschlussprüfung nach APO-Bk-Anlage E; siehe auch "Handreichung für das Fachschulexamen APO-BK, Anlage E, Stand: 07.09.2007
- Am Ende des Bildungsganges wird ein Fachschulexamen durchgeführt, mit dem die in dem Bildungsgang erworbene GesamtQualifikation festgestellt wird. Zum Fachschulexamen wird zugelassen, wer in allen Fächern des Bildungsganges mit Ausnahme des Differenzierungsbereiches mindestens die Note "ausreichend" oder in nur einem Fach die Note "mangelhaft" erreicht hat. Der Notendurchschnitt muss mindestens 4,0 betragen. Im Falle einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen. Für Studierende, die nicht zugelassen werden, gilt das Fachschulexamen als "nicht bestanden".
- Das Fachschulexamen besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die sich aus drei Arbeiten unter Aufsicht zusammensetzt. Die Aufgabe für jede der Arbeiten muss sich aus den beruflichen Handlungsfeldern ergeben und die Anforderungsbereiche Reproduktion, Anwendung und Problemlösung beinhalten. Für jede Arbeit ist eine Note auszuweisen.
- Die mündliche Prüfung zum Erwerb des Fachschulexamens kann nur zu den schriftlichen Arbeiten stattfinden. Die mündliche Prüfung findet auf Antrag der oder des Studierenden statt. Der Prüfling kann der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätestens am zweiten Werktag nach der Bekanntgabe der Noten für die schriftlichen Arbeiten bis zu zwei schriftliche Arbeiten benennen, zu denen er mündlich geprüft werden möchte. Die Meldung für die mündliche Prüfung muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten. Sie erhalten vorher eine angemessene Vorbereitungszeit in einem entsprechenden Vorbereitungsraum (ein Prüfungsplan zur mündlichen Prüfung hängt aus).
- Nach Abschluss der Mündlichen Prüfungen setzt der allgemeine Prüfungsausschuss in der Abschlusskonferenz für jeden Prüfling die Abschlussnoten fest. Nach der Abschlusskonferenz werden die Prüfungsergebnisse und die Abschlussnoten bekannt gegeben. Das Gesamtergebnis der Prüfung wird als Fachschulexamen ausgewiesen und lautet “bestanden“ oder „nicht bestanden“. Das Fachschulexamen ist bestanden, wenn die Leistungen des Prüflings in höchstens einer der drei Abschlussnoten „mangelhaft“ sind und der erzielte Notendurchschnitt 4,0 beträgt. Auf die Möglichkeit der Nachprüfung oder Wiederholung wird hingewiesen.
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung sind:
1. Die Zulassung zum Fachschulexamen und
2. mindestens ausreichende Leistungen in den in den Lehrplänen ausgewiesenen Fächern, die zum Erwerb der Fachhoch- schulreife nachzuweisen sind. (Das sind die unten genannten Fächer zu „a“+“b“). Auf die Möglichkeit der Nachprüfung oder Wiederholung wird hingewiesen.
- Am Ende des Bildungsganges wird ein Fachschulexamen durchgeführt, mit dem die in dem Bildungsgang erworbene GesamtQualifikation festgestellt wird. Zum Fachschulexamen wird zugelassen, wer in allen Fächern des Bildungsganges mit Ausnahme des Differenzierungsbereiches mindestens die Note "ausreichend" oder in nur einem Fach die Note "mangelhaft" erreicht hat. Der Notendurchschnitt muss mindestens 4,0 betragen. Im Falle einer ungenügenden Leistung ist eine Zulassung ausgeschlossen. Für Studierende, die nicht zugelassen werden, gilt das Fachschulexamen als "nicht bestanden".
Prüfungsverfahren - Erwerb der Fachhochschulreife (FHR)
Nach APO-Bk-Anlage E
- Im Bildungsgang mit mindestens 2400 Unterrichtsstunden erwirbt die oder der Studierende den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – mit der Versetzung nach 1200 Unterrichtsstunden. Das heißt mit der Versetzung in das zweite Jahr des Bildungsganges. Die Studierenden erwerben den Sekundärabschluss II - Fachhochschulreife - wenn sie am Ende des Fachschulbildungsganges die Fachhochschulreife mit einer Prüfung nachweisen und den Fachschulbildungsgang erfolgreich abschließen. Die oder der Studierende teilt dem Berufskolleg nach einer Beratung durch die Schulleitung zu Beginn des Bildungsganges mit, ob sie oder er die Fachhochschulreife anstrebt. Das Berufskolleg richtet für diese Studierenden nach den Möglichkeiten des Berufskollegs gegebenenfalls ein erweitertes Unterrichtsangebot nach den Vorgaben der KMK-Rahmenvereinbarung (KMK=Kultusministerkonferenz) über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen in der jeweils gültigen Fassung ein.
- Die Bildungsgangskonferenz legt für die Studierenden, die die Fachhochschulreife anstreben, fest, in welchem der drei Bereiche a: Deutsch/Kommunikation, b:Fremdsprache oder c:mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich die für das Studium an einer Fachhochschule erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine zusätzliche schriftliche Arbeit nachgewiesen werden sollen. Die Bildungsgangkonferenz hat sich auf den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich festgelegt. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt hier 120 Minuten. Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Die Fachhochschulreifeprüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern (Fächer zu a;b und c) mindestens ausreichende Leistungen erzielt und das Fachschulexamen bestanden wurde.
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung sind:
1. Die Zulassung zum Fachschulexamen und
2. mindestens ausreichende Leistungen in den in den Lehrplänen ausgewiesenen Fächern, die zum Erwerb der Fachhoch- schulreife nachzuweisen sind. (das sind die obigen Fächer zu „a“+“b“). Auf die Möglichkeit der Nachprüfung oder Wiederholung wird hingewiesen.
Über die Möglichkeit einer fremdsprachlichen Feststellungsprüfung wird im Kapitel "Besonderheiten" informiert.